Die Bundesregierung hat am 14. Juni den vom Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, und von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Katarina Barley, vorgelegten „Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus – Positionen und Maßnahmen zum Umgang mit Ideologien der Ungleichwertigkeit und den darauf bezogenen Diskriminierungen“ (NAP) beschlossen.
Vor dem Hintergrund der Weltkonferenz gegen Rassismus der Vereinten Nationen 2001 in Durban und dem im Jahr 2008 erstmals aufgelegten Nationalen Aktionsplan wurde der NAP auf Grundlage des Koalitionsvertrages um die Themen „Homo- und Transphobie“ bzw. Homosexuellen- und Transfeindlichkeit erweitert und gänzlich neu aufgelegt.
Der neue NAP soll ein weiterer Schritt zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts sein und steht in engem Zusammenhang zu der im Juli 2016 vorgelegten „Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung“.
Bundesinnenminister de Maizière erklärte hierzu: „Deutschland ist eine freiheitliche, pluralistische Demokratie im Zentrum Europas mit einem etab-lierten Rechtsstaat, funktionierenden Institutionen sowie weit entwickelten Strukturen des demokratischen Engagements der Zivilgesellschaft. Rassismus und menschenverachtende Einstellungen sind mit unseren Grundwerten unvereinbar. Sie dürfen nicht unwidersprochen hingenommen werden. Repressi-on und Prävention sind wesentliche Säulen der wehrhaften Demokratie.
„Wer Homosexuelle, schwarze Menschen oder Juden diskriminiert, greift die Grundwerte unserer Gesellschaft an“
, betont Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley. „Unser Zusammenleben basiert auf Respekt und funktioniert nur ohne Diskriminierung. Es geht darum, klare Grenzen aufzuzeigen – ganz egal wo Diskriminierung geschieht, ob in der Freizeit, im Netz oder am Arbeitsplatz.“