Förderung der Amadeu Antonio Stiftung: Abbau von Rechtsextremismus, Rassismus & Antisemitismus

Förderung für Projekte gegen antidemokratische Tendenzen

Die Amadeu Antonio Stiftung unterstützt Projekte, die für eine aktive und demokratische Zivilgesellschaft eintreten. Dazu gehören Projekte, die sich gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus einsetzen. Neben einer finanziellen Förderung unterstützt euch die Stiftung auch mit Erfahrungen, Kontakten und inhaltlicher Beratung.

Im Folgenden findet ihr eine Zusammenfassung des Förderangebotes. Bitte nutzt diese nur für einen ersten Überblick über die Förderlandschaft. Detaillierte Informationen findet ihr auf der Website der Amadeu Antonio Stiftung.

Welche Themen werden gefördert?

  • Projekte gegen Antisemitismus, Rechtsextremismus, Rechtspopulismus, die „Neue Rechte“ und Rassismus
  • Empowerment von Menschen, die von Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus betroffen sind
  • Auseinandersetzung mit Diskriminierung
  • Projekte für Kinderrechte
  • Auseinandersetzung mit antifeministischer Ideologie
  • Aufarbeitung lokaler Geschichte, Aufarbeitung von NS-Zeit und DDR
  • Förderung einer demokratischen Debattenkultur (online und offline)
  • Angebote gegen rechtsextreme Raumergreifung
  • Auseinandersetzung mit den gesellschaftlichen Folgen von Diskriminierung

Was sollten Projekte noch beinhalten?

  • Mit konkreten lokalen Herausforderungen umgehen
  • Veränderungen bewirken
  • Diskriminierungssensible Begegnungen fördern
  • Netzwerke aufbauen
  • Sich auf verschiedene Lebensbereiche beziehen
  • Betroffene von Rassismus, Rechtsextremismus und Antisemitismus unterstützen

Wer darf eine Förderung beantragen?

Projekte können von gemeinnützigen Organisationen beantragt werden. Zum Beispiel:

  • eigentrage Vereine
  • Kommunen und Verwaltungen
  • Schulen
  • Religiöse Gemeinden
  • Schulen

Was kann gefördert werden?

  • Sachkosten
  • Honorare
  • Anteilige Personalkosten von bis zu 50%
  • Versicherungen

Was kann nicht gefördert werden?

  • Projekte außerhalb Deutschlands
  • UN-Simulationen
  • Fertige Publikationen (Der Prozess der Erstellung muss Hauptbestandteil des Projektes sein)
  • Gedenkstättenfahrten oder Auslandsreisen
  • Stipendien

Fördersumme

  • Projekte bis zu 2.500€: Über Anträge wird laufend entschieden, die Bearbeitungszeit beträgt acht bis zehn Wochen
  • Projekte über 2.500€: Anträge werden nur in Ausnahmen genehmigt, es wird jeweils im Herbst und Frühjahr darüber entschieden

Wie stellt man einen Antrag?

Auf der Website der Stiftung wird ein Antragsformular bereitgestellt. Dieses wird unterschrieben und per E-Mail an die Stiftung gesendet.

Detaillierte Informationen über die Förderung und den Projektantrag findet ihr hier.

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Partner

Träger der Fachstelle Empowerment und Interkulturelle Öffnung

Die Fachstelle ist Teil des Eine-Welt-Promotorinnen-Programms

In Zusammenarbeit mit dem

Gefördert von

im Auftrag des

und der Landesregierung NRW