Der Flüchtlingsrat NRW e.V. hat eine Petition für eine menschenwürdige Unterbringung von Flüchtlingen gestartet. Unterstützen Sie unter petition.frnrw.de unsere Forderung nach verpflichtenden Mindeststandards! Den entsprechenden Flyer können Sie hier herunterladen.
http://www.frnrw.de/index.php/presse/aktionen
Als Flüchtlingsrat NRW e.V. setzen wir uns für eine menschenwürdige Unterbringung von Flüchtlingen ein. Dabei ist die dezentrale Unterbringung in Privatwohnungen nach wie vor die von uns bevorzugte Form. Bis diese jedoch flächendeckend realisiert ist, halten wir die Einführung verpflichtender Mindeststandards für kommunale Gemeinschaftsunterkünfte für unerlässlich.
Solange jede einzelne Kommune für die Gestaltung der Unterbringungsform selbst verantwortlich ist und keine klar definierten Qualitätsstandards existieren, werden eklatante Missstände daher weiterhin an der Tagesordnung sein.
Wohnflächen von teilweise weniger als 4 m² pro Person, marode Gebäude in oftmals abgelegenen Gebieten ohne Infrastruktur und Verkehrsanbindung, kilometerweit entfernt von Behörden, Ärztinnen, Versorgungsmöglichkeiten…
Gemischtgeschlechtliche Zimmer, keinerlei Rückzugsraum, mangelhafte soziale Betreuung und lückenhafte Gesundheitsversorgung, keine Telefonanschlüsse und keine Notrufmöglichkeit…
Badezimmer für teils mehr als 70 Personen, defekte sanitäre Anlagen, funktionsuntüchtige Gemeinschaftsküchen, kaputte Heizungen, mangelhafte Strom- und Warmwasserversorgung, Feuchtigkeit und Schimmel, Brandschäden und Ungezieferbefall, mangelnde Isolierung und undichte Fenster, defekte Balkongeländer, nicht abschließbare Haustüren, ungenügende Bettenanzahlen…
In baufälligen und gesundheitsgefährdenden Gebäuden, zwischen Isolation und mangelnder Privatsphäre – so gestaltet sich vielerorts der Alltag von Flüchtlingen in den nordrhein-westfälischen Baracken, Containern, Fertiggaragen, Kasernen, Schulen oder Sporthallen.
Solange jede einzelne Kommune für die Gestaltung der Flüchtlingsunterbringung selbst verantwortlich ist und keine verbindlichen Qualitätsstandards existieren, werden solche eklatanten Missstände weiterhin an der Tagesordnung sein.
Der Flüchtlingsrat NRW e.V. setzt sich für eine dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen in Privatwohnungen ein! – Diese Form der Unterbringung ermöglicht Flüchtlingen ein selbstbestimmteres Leben, die Wahrung ihrer Privatsphäre und eine Chance auf gesellschaftliche Teilhabe – und den Kommunen eine teils erhebliche Kostenersparnis!
Bis diese Unterbringungsform flächendeckend realisiert ist, fordern wir die Einführung klar definierter und verbindlicher Mindeststandards für kommunale Gemeinschaftsunterkünfte.
Als Mindeststandard für eine menschenwürdige Unterbringung fordern wir:
- Geeignete Gebäude in Festbauweise – keine Sammelunterbringung in Zelten, Containern, Schulen, Turnhallen o.ä.
- Abgeschlossene Apartments mit eigenen funktionstüchtigen und sauber übergebenen sanitären Anlagen und Küchen sowie mit einer Mobiliargrundausstattung.
- Möglichst kleine Gemeinschaftsunterkünfte mit maximal 80 Bewohnerinnen.
- Zentral gelegene Einrichtungen (erreichbarer ÖPNV-Anschluss, Zugang zu Schulen, Ärztinnen, Behörden, Versorgungsmöglichkeiten und sozialer
Teilhabe) – keine Unterbringung in Wald-, Industrie- oder Gewerbegebieten.
- Eine Mindestgröße der Wohn- und Schlaffläche von 9 m² pro Person.
Räume für die Kinderbetreuung, Freizeit- und Gemeinschaftsräume (z.B.
für Sprachkurse) sowie Zugang zum Internet.
- Behebung von baulichen Mängeln und unverzügliche Schließung von Unterkünften mit erheblichem Schimmelbefall oder ähnlich gravierenden Schäden.
- Verpflichtende regelmäßige Kontrollen durch die Gesundheitsämter, baurechtliche Überprüfungen und Kontrollen des Brandschutzes.
- Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle.
- Regelmäßige soziale Betreuung durch eine hinreichende Anzahl an Fachkräften – nicht mehr als 80 zu betreuende Personen pro vollzeittätiger Sozialarbeiterin.
- Gesonderte Einrichtungen für Menschen mit besonderen Bedarfen (Traumatisierte, Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende).
- Bereitstellung von „Puffern“ in den Unterbringungskapazitäten durch die Kommunen, um einem unerwarteten Zugangsanstieg adäquat begegnen zu können.
- Zeitlich klar definierte Begrenzung der Unterbringung in kommunalen Gemeinschaftsunterkünften auf maximal zwölf Monate.
Um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen, brauchen wir Ihre Unterstützung!