Zugang zu Information und Meinungsfreiheit sind Grundrechte, die nur verwirklicht werden können, wenn alle Mitglieder einer Gesellschaft die Möglichkeit haben, frei und unabhängig zu kommunizieren. Dabei sind besonders innovative Ansätze mit digitalen Lösungen hilfreich, in Ländern des Nordens gleichermaßen wie im globalen Süden.
Seit dem Beginn der Verhandlungen zu den SDGs haben sich weltweit verschiedene NGOs und Organisationen aus dem Bereich Medien- und Entwicklungszusammenarbeit dafür eingesetzt, dass Meinungsfreiheit und freier Zugang zu Information in den Katalog der 17 Entwicklungsziele aufgenommen wurden. Der Begriff „Medien“ taucht nicht im Text der Ziele auf. Dennoch gilt das Ziel 10 mit dem Unterziel 16 als Unterstützung für Meinungsfreiheit und wird von der Entwicklungszusammenarbeit als Erfolg gewertet. Zum ersten Mal wird in einer internationalen Vereinbarung das Bekenntnis zu öffentlichem Zugang zu Information festgeschrieben. Selbst in westlichen Demokratien, die bereits seit langem etabliert sind, ist die rechtliche Anerkennung des Rechts auf Information eine relativ neue Entwicklung.
Es werden u.a. folgende Fragen diskutiert: Wie wurde das Ziel 16/10 implementiert und welche Widerstände gab es, Medien als ein Ziel in die Agenda zu integrieren? Wie wird heute das Ziel 16/10 als Basis für Maßnahmen im globalen Süden genutzt? Wie kann das Bewusstsein für Zugang zu Information und Meinungsfreiheit in Deutschland und im globalen Süden weiter gestärkt werden?
Präsentationen und Podiumsdiskussion
– Quinn McKew, stellvertretende Geschäftsführende Direktorin, Article 19
– Patrick Benning, Ländermanager Myanmar, Deutsche Welle Akademie
Moderation:
Jeanette Seiffert, Deutsche Welle Akademie
Im Anschluss wird zu einem Empfang mit Getränken und Imbiss eingeladen. Die Referenten stehen dann auch noch für Gespräche zur Verfügung.
Online-Anmeldung bis 16.01. hier.