„Was aber helfen die edelsten Rechte dem, der sie nicht handhaben kann?“
(Jacob Grimm)
Gemäß der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ der UN (aus dem Jahre 1948) beziehen sich die dort erklärten Rechte auf alle Menschen weltweit, unabhängig von ethnischer Zugehörigkeit, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Sprache, Religion, Weltanschauung etc. Dieser Universalismus hat offenbar seine Selbstverständlichkeit verloren, gibt es doch eine „Kairoer Erklärung über Menschenrechte im Islam“ (1990) sowie diverse Bestrebungen, „afrikanische“ oder „asiatische“ Menschenrechte zu bestimmen. Begründet wird dies nicht selten mit Hinweisen auf die je eigenen kulturellen Besonderheiten und die Ablehnung eines „abendländischen Imperialismus“. Der Vortrag stellt die verschiedenen menschenrechtlichen Positionen samt ihrer Folgen vor, und problematisiert mit Hilfe ethischer Argumente die Alternativen zur Universalität der Menschenrechte.