1. März ist Zero Discrimination Day

Die Vereinten Nationen haben den 1. März zum Zero Discrimination Day ausgerufen. An diesem Tag wird weltweit dazu aufgerufen ein deutliches Zeichen gegen Diskriminierung zu setzen. Weltweit werden Menschen aus verschiedenen Gründen diskriminiert. Dies kann auf Grund ihrer Herkunft, Religion, Behinderung, ihres Geschlechts, Alters, sexueller Orientierung oder Hautfarbe sein. Auch Menschen mit bestimmten Erkrankungen, wie z.B. Aids, leiden mancherorts unter starker Diskriminierung.

Bei einer Diskriminierung werden bestimmte Personen oder Gruppen von Personen benachteiligt. In juristischen Definitionen ist meist von einer „ungerechtfertigten Ungleichbehandlung“ die Rede, die bestimmte Personen schlechter stellt als andere. Auch in Deutschland erfahren viele Menschen in ihrem Leben Diskriminierung – auch wenn Artikel 3 unseres Grundgesetzes genau das verbietet. Dort heißt es:

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Der 1. März erinnert daran, dass zwischen Gesetz und Wirklichkeit noch eine große Diskrepanz herrscht. Es ist wichtig daran zu erinnern, doch „Zero Discrimination Day“ darf nicht nur der 1. März sein, sondern alle 365 Tage im Jahr.

Ausgerufen wurde der Tag erstmals von UNAIDS in 2014, ursprünglich um auf die Diskriminierung von HIV Aids Kranken aufmerksam zu machen. Heute steht der Tag als Aufruf, gegen jede Art von Diskriminierung vorzugehen.

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